Steuerparadies im Garten!
Gartenbesitzer können sich freuen! Haushaltsnahe Dienstleistungen darf man in der Steuererklärung geltend machen. Bis zu 1200 Euro lassen sich für Handwerkerleistungen absetzen.
Etwa solche für die Erneuerung von Gehwegplatten und der teilweisen Umgestaltung ihres Gartens.
Diese Hilfe empfiehlt sich vor allem für Arbeiten, die sinnvollerweise ein Fachmann ausführen sollte. Den Steuerbonus gibt es aber auch schon für einfache Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Unkrautjäten. Er lässt sich direkt und unbürokratisch von der Einkommensteuerschuld abziehen. Begünstigt sind Gartenarbeiten, Arbeiten rund um das eigene Haus, Wohnung, aber auch in der Mietwohnung.